Steuerberatung
Jahresabschlussarbeiten und Deklarationsberatung
- Erstellen von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht; beratende Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
- Erstellen sämtlicher laufender Steuererklärungen
Interessenvertretung
- Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen
- Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
- Steuerstrafrecht – Hilfe in steuerlichen Extremsituationen
Finanzbuchhaltung
- Abwicklung der Buchhaltung in Deutsch und Englisch
- Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Offene-Posten-Buchhaltung mit Mahnwesen
- Ableitung von Kosten- und Leistungsrechung aus der Buchhaltung
- Monatliches Berichtswesen
Personalabrechnung
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Baulohn
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt
- Betreuung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Unternehmen
- Rechtsformwahl, Steuerbelastungsvergleich
- Steueroptimierte Gestaltung der Unternehmensfinanzierung
- Betriebsübertragung und –Aufgabe
Nachfolgeplanung
- Darstellung der optimalen Vermögens- und Unternehmensstruktur
- Planung der vorweggenommen Erbfolge
- Steueroptimale Gestaltung von Testamenten
- Steuerlösungen für Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung
Im Rahmen unserer Mandatsausübung stehen wir Ihnen gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern – Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare – zur Verfügung.
Landwirtschaftliche Buchstelle
Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Sie kann Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten und niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten verliehen werden.
Wir bieten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen folgende Leistungen an:
- Erstellung von BMELV-Jahresabschlüssen
- Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 13a EStG
- Steuerliche Beratung von Tierhaltungsgemeinschaften nach § 51a BewG i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG
- Umsatzsteuerliche Sonderproblemstellungen in der Land- und Forstwirtschaft (Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG etc.)
- Steuerliche Beratung von Land- und Forstwirten bei Investitionen in Fotovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und Biogasanlagen
- Steuerliche Nachfolgeberatung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
Wirtschaftsprüfung
Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen
Freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen
Sonderprüfungen
- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
- Gründungsprüfung bei Kapitalgesellschaften
- Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfung
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Prüfung nach dem Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz
Unternehmungsberatung
- Betriebsorganisation / Warenwirtschaft (Einrichtung Software)
- Investitionsberatung
- Finanzierungsgestaltung
- Kostenrechnung
- Unternehmensbewertung
- Kauf und Verkauf von Unternehmen
- Sanierungsberatung
- Qualifizierte Unternehmensnachfolgeberatung
- Unternehmensplanung
- Beratung zur steueroptimalen Rechtsformwahl für das Unternehmen