KOMPETENZ
Kompetenz
Steuerberatung
Jahresabschlussarbeiten und Deklarationsberatung Erstellen von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht; beratende Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen Erstellen sämtlicher laufender Steuererklärungen Interessenvertretung Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten Steuerstrafrecht – Hilfe in steuerlichen Extremsituationen
Finanzbuchhaltung Abwicklung der Buchhaltung in Deutsch und Englisch Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldungen Offene-Posten-Buchhaltung mit Mahnwesen Ableitung von Kosten- und Leistungsrechung aus der Buchhaltung Monatliches Berichtswesen
Personalabrechnung Lohn- und Gehaltsabrechnungen Baulohn Abwicklung des Zahlungsverkehrs Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt Betreuung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Unternehmen Rechtsformwahl, Steuerbelastungsvergleich Steueroptimierte Gestaltung der Unternehmensfinanzierung Betriebsübertragung und –Aufgabe Nachfolgeplanung Darstellung der optimalen Vermögens- und Unternehmensstruktur Planung der vorweggenommen Erbfolge Steueroptimale Gestaltung von Testamenten Steuerlösungen für Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung
Im Rahmen unserer Mandatsausübung stehen wir Ihnen gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern – Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare – zur Verfügung.
Landwirtschaftliche Buchstelle
Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Sie kann Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten und niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten verliehen werden.
Wir bieten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen folgende Leistungen an: Erstellung von BMELV-Jahresabschlüssen Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 13a EStG Steuerliche Beratung von Tierhaltungsgemeinschaften nach § 51a BewG i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG Umsatzsteuerliche Sonderproblemstellungen in der Land- und Forstwirtschaft (Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG etc.) Steuerliche Beratung von Land- und Forstwirten bei Investitionen in Fotovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und Biogasanlagen Steuerliche Nachfolgeberatung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
Wirtschaftsprüfung
Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen Freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen Sonderprüfungen Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung Gründungsprüfung bei Kapitalgesellschaften Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfung Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung Prüfung nach dem Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz
Unternehmungsberatung
Betriebsorganisation / Warenwirtschaft (Einrichtung Software) Investitionsberatung Finanzierungsgestaltung Kostenrechnung Unternehmensbewertung Kauf und Verkauf von Unternehmen Sanierungsberatung Qualifizierte Unternehmensnachfolgeberatung Unternehmensplanung Beratung zur steueroptimalen Rechtsformwahl für das Unternehmen