KOMPETENZ
Kompetenz
Steuerberatung
Jahresabschlussarbeiten und Deklarationsberatung
Erstellen von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht; beratende Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
Erstellen sämtlicher laufender Steuererklärungen
Interessenvertretung
Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen
Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
Steuerstrafrecht – Hilfe in steuerlichen Extremsituationen
Finanzbuchhaltung
Abwicklung der Buchhaltung in Deutsch und Englisch
Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldungen
Offene-Posten-Buchhaltung mit Mahnwesen
Ableitung von Kosten- und Leistungsrechung aus der Buchhaltung
Monatliches Berichtswesen
Personalabrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Baulohn
Abwicklung des Zahlungsverkehrs
Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt
Betreuung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Unternehmen
Rechtsformwahl, Steuerbelastungsvergleich
Steueroptimierte Gestaltung der Unternehmensfinanzierung
Betriebsübertragung und –Aufgabe
Nachfolgeplanung
Darstellung der optimalen Vermögens- und Unternehmensstruktur
Planung der vorweggenommen Erbfolge
Steueroptimale Gestaltung von Testamenten
Steuerlösungen für Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung
Im Rahmen unserer Mandatsausübung stehen wir Ihnen gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern – Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare – zur Verfügung.
Landwirtschaftliche Buchstelle
Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Sie kann Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten und niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten verliehen werden.
Wir bieten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen folgende Leistungen an:
Erstellung von BMELV-Jahresabschlüssen
Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 13a EStG
Steuerliche Beratung von Tierhaltungsgemeinschaften nach § 51a BewG i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG
Umsatzsteuerliche Sonderproblemstellungen in der Land- und Forstwirtschaft (Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG etc.)
Steuerliche Beratung von Land- und Forstwirten bei Investitionen in Fotovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und Biogasanlagen
Steuerliche Nachfolgeberatung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
Wirtschaftsprüfung
Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen
Freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen
Sonderprüfungen
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Gründungsprüfung bei Kapitalgesellschaften
Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfung
Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
Prüfung nach dem Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz
Unternehmungsberatung
Betriebsorganisation / Warenwirtschaft (Einrichtung Software)
Investitionsberatung
Finanzierungsgestaltung
Kostenrechnung
Unternehmensbewertung
Kauf und Verkauf von Unternehmen
Sanierungsberatung
Qualifizierte Unternehmensnachfolgeberatung
Unternehmensplanung
Beratung zur steueroptimalen Rechtsformwahl für das Unternehmen